Eine Pflegekraft in blauer Kleidung hilft einem älteren Mann mit Brille und Gehhilfe beim Aufstehen von einem Stuhl. Daneben steht eine grüne Zimmerpflanze.

Kurzzeitpflege

Mit der Kurzzeitpflege bieten wir ein verlässliches Angebot für pflegende Angehörige, wenn kurzfristig oder geplant Unterstützung benötigt wird, um Notsituationen zu überbrücken, die Rehabilitation nach einen Krankenhausaufenthalt zu fördern oder einen Ausgleich zu ermöglichen. Wir umsorgen die Pflegebedürftigen in dieser Zeit umfassend, professionell und wertschätzend.

  • Kurzfristige Hilfe
  • Überbrückung von Notsituationen z.B.: nach Krankenhausaufenthalt
  • Auszeit für pflegende Angehörige
  • Kostenübernahme durch Kranken-/Pflegekassen möglich

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Wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Kurzzeitpflege und zu den Rahmenbedingungen.

Rufen Sie uns kostenfrei an:

0800 0371 371

Unsere Angebote

Individuelle Pflege
Wir gewährleisten eine qualitativ hochwertige und auf den Einzelnen zugeschnittene pflegerische Versorgung.

Vielfältige Betreuung
Unser umfangreiches und abwechslungsreiches Angebot umfasst Bewegungstrainings, Wohlfühlangebote und weitere besondere Erlebnisse.

Ausgewogene Ernährung
Wir legen Wert auf eine hochwertige und ausgewogene Mahlzeitenversorgung mit Menüwahl, die maßgeblich zum Wohlbefinden beiträgt.

Wohlfühlatmosphäre
Unsere Einrichtungen zeichnen sich durch eine warme und angenehme Atmosphäre aus, in der sich Bewohner geborgen fühlen.

Spezialisierung auf Demenz
Viele unserer Einrichtungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichtet, einige verfügen sogar über eigene Demenz-Wohnbereiche.

Praktische Services
Vor Ort bieten wir zusätzliche Dienstleistungen wie Friseur und Fußpflege an.

Ihre Vorteile

  • Förderung der Rehabilitation
  • Rückkehr in die eigene Häuslichkeit
  • Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Professionelle pflegerische Versorgung
  • Vertrautes und soziales Miteinander in unseren Pflegeeinrichtungen
  • "Probewohnen" – Kennenlernen unserer Einrichtung

Kostenübernahme

Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 steht pro Kalenderjahr für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen ein Gesamtbetrag bis 3.539 € zur Verfügung, der von der Pflegekasse übernommen wird.

Für Versicherte, die noch nicht pflegebedürftig sind oder Pflegegrad 1 haben, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Kurzzeitpflege, wenn die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht ausreichend sind - maximal 3.539 € pro Kalenderjahr.

Übernommene Leistungen: Pflegerische Betreuung, medizinische Behandlungspflege sowie soziale Betreuung

selbst zu tragende Leistungen: Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen und Zusatzleistungen

Leistungen von Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind kombinierbar.